COM.ON Public Source License (CPSL) Version 1.0


Diesem Lizenzdokument ist ein Copyrighthinweis beigefügt,
der die Copyright-Inhaber bestimmt.

Weitergabe, Verwendung und/oder Modifizierung in jeglicher Form sind nur erlaubt, falls folgende Bedingungen erfüllt werden:
  1. Der Quellcode muss die beigefügten Copyrighthinweise, diese Lizenz und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
  2. Das ausführbare Programm muss die beigefügten Copyrighthinweise, diese Lizenz und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien enthalten, die dem Programm beigefügt sind.
  3. Die Namen der Copyrightinhaber dürfen nicht verwendet werden, um in irgendeiner Form das Produkt oder damit zusammenhängende Leistungen zu bewerben, außer mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Copyrightinhaber.
  4. Das Recht, das Produkt weiterzugeben, zu verwenden oder zu modifizieren gibt Ihnen nicht das Recht, Markennamen und/oder Logos der Copyright-Inhaber zu verwenden. Dies wird gesondert vereinbart.
  5. Falls irgend eine Datei verändert wurde, muss in der Datei gekennzeichnet werden, dass sie an der jeweiligen Stelle von Ihnen am entsprechenden Datum verändert wurde.
  6. Als Basissystem werden alle zur sinnvollen und korrekten Lauffähigkeit notwendigen Programmteile und Basis-Module definiert.
  7. Als Erweiterung werden alle Programmteile und Änderungen definiert, die nicht zum Basissystem gehören und nicht eigenständig ohne das Basissystem voll funktionsfähig sind.
  8. Ausschließlich für das Basissystem gilt:
    Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
  9. Für alle Erweiterungen bei denen sich der Entwickler nicht entscheidet die Erweiterung kostenlos (Creditfrei) zur Verfügung zu stellen, gilt:
    Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes für eine von COM.ON bestimmte Anzahl von Credits unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
  10. Für alle Erweiterungen bei denen sich der Entwickler entscheidet dieses kostenlos (Creditfrei) zur Verfügung zu stellen, gelten die Bedingungen wie für das Basissystem. Diese Entscheidung beeinflusst nicht, ob eine Erweiterung zum Basissystem gehört oder nicht.
  11. Sobald ein neuer oder geänderter Programmcode (Basissystem oder Erweiterungen) eingestellt und von COM.ON akzeptiert wurde, erhält der Entwickler einmalig kostenfrei Credits in Höhe des prozentualen Anteils am Wert des jeweiligen Programmcodes (Basissystem oder Erweiterungen). Für kostenfrei verfügbare Programmteile (Basissystem und kostenfreie Erweiterungen) wird für diesen Zweck intern ein Creditwert geführt. Durch einen neuen oder geänderten Programmcode besteht die Möglichkeit, dass der Gesamtwert des jeweiligen Programmteils (Basissystem oder Erweiterungen) steigt. Für die Entscheidung über dessen Höhe gilt ebenfalls Absatz 15.
  12. Sofern der Download einer Erweiterung unter Einsatz eines entgeltlich erworbenen Credits erfolgt ist, wird COM.ON dem Entwickler 75 % seines Anteils am jeweiligen Programmcode des auf den Download der Erweiterung entfallenden Geldbetrages zukommen lassen. Der übrige Teilbetrag dient COM.ON zur Deckung der durch den Betrieb von COM.ON entstehenden Kosten.
  13. Das jeweilige Guthaben aus dem Download seiner Erweiterungen schreibt COM.ON dem Entwickler auf dessen Benutzerkonto umgehend gut, sobald der vom Downloader zu leistende Betrag bei COM.ON eingegangen ist. Der Nutzer kann den Stand seines Guthabens in seinem persönlichen Bereich bei COM.ON einsehen.
  14. COM.ON bringt das Guthaben zur Auszahlung, sobald es den Betrag von 200,00 EUR erreicht hat. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers kann die Auszahlung des Guthabens im Einzelfall auch zum Ende eines Monats erfolgen, frühestens jedoch, wenn das Guthaben einen Stand von 50,00 EUR erreicht hat. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto.
  15. Die Anzahl der Credits, die ein Download Wert ist, wird von COM.ON nach COM.ON-internen Richtlinien bestimmt. Die Entscheidung über die Faktoren sowie deren Gewichtung bleibt COM.ON überlassen.
  16. Bei einer Aktion, die den Abzug von Credits erfordert, werden grundsätzlich zuerst entgeltlich gekaufte Credits verwendet und erst danach unentgeltlich erworbene Credits abgezogen.
  17. Mit dem lizenzgemäßen Download einer Erweiterung wird dem Nutzer die Nutzungslizenz für die jeweilige Programmversion der Erweiterung in beliebiger Anzahl übertragen. Durch Einspielen eines Bugfix verändert sich diese Nutzungslizenz nicht. Für neue Versionen der Erweiterung wird eine von COM.ON festgelegte Anzahl der Credits für dieses Update fällig.
  18. Im Rahmen von einzelnen Aktionen erhält der Nutzer von COM.ON einen oder mehrere kostenlose Credits. Solche Credits können ihre Gültigkeit nur für einen befristeten Zeitraum, aber auch dauerhaft haben und verfallen nach Ablauf der Frist bei Nichtnutzung. COM.ON entscheidet über die Vergabe von kostenlosen Credits von Fall zu Fall. Ein Anspruch des Nutzers auf Erhalt von kostenlosen Credits entsteht in keinem Fall.
  19. Der Nutzer hat die Möglichkeit, Credits entgeltlich zu erwerben. Hierfür hält COM.ON eine Internetseite bereit, auf der der Nutzer verschiedene Creditpakete wählen kann.
  20. Die Entscheidung über die Überarbeitung sowie Art und Form der Überarbeitung dieser Lizenz bleibt COM.ON überlassen. Für alle Programmteile gilt stets die neueste Version dieser Lizenz. Sollte es durch eine Überarbeitung der Lizenz zu einem Ausschluss vorher erlaubter Gegebenheiten kommen, dürfen bereits vorher bestehende und seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Lizenzversion nicht veränderte Programme oder Programmteile weiterhin nach den vorher erlaubten Gegebenheiten bestehen.

Haftungsausschluss
Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
 

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